Der ADFC Kreisverband Weilheim-Schongau
 

-    hat über 400 Mitglieder in 25 Gemeinden und Städten des Landkreises
-    mischt sich ein, wo immer es um Belange der Radfahrer geht
-    setzt sich auf allen Ebenen für eine alltagsgerechte Radverkehrsplanung ein
-    unterstützt den Landkreis bei der Radwegenetzplanung und Ragwegebeschilderung
-    führt regelmäßig Infostände im Landkreis durch
-    organisiert  bei Bedarf Fahrradreparaturkurse für Laien
-    bietet das größte Radtourenprogramm im Landkreis
-    bietet  Geselligkeit und Informationsaustausch bei Radlerstammtischen und Vorträgen
-    hält  einen bunten Strauß an  Möglichkeiten für aktives Engagement bereit

Vorstandsteam des ADFC Kreisverbandes Weilheim-Schongau

Am 7. Oktober trafen sich die Mitglieder des ADFC Weilheim/Schongau zur Mitgliederversammlung. Ziel war neben der Wahl des Vorstandes ein Rückblick auf das Geschaffte in 2021 und die Vorstellung der Arbeiten der aktiven Mitglieder. Für 2022 ist wieder ein großes Tourenprogram und ein bunter Strauß von Aktivitäten rund um das Radfahren im Landkreis geplant. Lest mehr dazu im Artikel des Weilheimer Tagblatt vom 14. Oktober 2021.

Das Vorstandsteam kann per Email (kontakt[at]adfc-weilheim-schongau.de) oder postalisch (Postfach 1105, 82351 Weilheim)  kontaktiert werden.

Seit dem 04. Mai 2022 besteht die Ortsgruppe ADFC Seeshaupt - von Bernried bis Sindelsdorf.
Hier der Artikel zur Gründungssitzung.

Vorstandsbeauftragte

-    Manfred Broichhaus: Pressearbeit
-    Andreas Rattinger: Tourenkoordination / Tourenprogramm

Arbeitsgruppe Radverkehr

Marika Hoyer, Jan Meyer, Ernst Röckl, Dieter Schleiermacher

Das Who's Who der Aktiven

Satzung und Geschäftsordnung

Der ADFC-Kreisverband Weilheim-Schongau ist kein eingetragener Verein (e.V.), sondern eine Untergliederung des Landesverbandes des ADFC Bayern e.V. Deshalb gilt für uns dessen Satzung, die hier heruntergeladen werden kann. Die Satzung  beinhaltet die Regelungen, welche für das Führen des Vereins erforderlich sind und vom Gesetzgeber vorgegeben werden.

Die Geschäftsordnung ergänzt oder erläutert die Bestimmungen der Satzung des "Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Landesverband Bayern e.V." (ADFC Bayern) und gilt für den Geschäftsgang der Organe, Einrichtungen und unselbständigen Gliederungen des Landesverbandes.

© ADFC Weilheim / 2024

Förderer im Landkreis:


   Stadt Penzberg