Der ADFC Kreisverband Weilheim-Schongau
- hat über 400 Mitglieder in 25 Gemeinden und Städten des Landkreises
- mischt sich ein, wo immer es um Belange der Radfahrer geht
- setzt sich auf allen Ebenen für eine alltagsgerechte Radverkehrsplanung ein
- unterstützt den Landkreis bei der Radwegenetzplanung und Ragwegebeschilderung
- führt regelmäßig Infostände im Landkreis durch
- organisiert bei Bedarf Fahrradreparaturkurse für Laien
- bietet das größte Radtourenprogramm im Landkreis
- bietet Geselligkeit und Informationsaustausch bei Radlerstammtischen und Vorträgen
- hält einen bunten Strauß an Möglichkeiten für aktives Engagement bereit
Vorstandsteam des ADFC Kreisverbandes Weilheim-Schongau
Am 7. Oktober trafen sich die Mitglieder des ADFC Weilheim/Schongau zur Mitgliederversammlung. Ziel war neben der Wahl des Vorstandes ein Rückblick auf das Geschaffte in 2021 und die Vorstellung der Arbeiten der aktiven Mitglieder. Für 2022 ist wieder ein großes Tourenprogram und ein bunter Strauß von Aktivitäten rund um das Radfahren im Landkreis geplant. Lest mehr dazu im Artikel des Weilheimer Tagblatt vom 14. Oktober 2021.
Das Vorstandsteam kann per Email (kontakt[at]adfc-weilheim-schongau.de) oder postalisch (Postfach 1105, 82351 Weilheim) kontaktiert werden.
Seit dem 04. Mai 2022 besteht die Ortsgruppe ADFC Seeshaupt - von Bernried bis Sindelsdorf.
Hier der Artikel zur Gründungssitzung.
Vorstandsbeauftragte
- Manfred Broichhaus: Pressearbeit
- Andreas Rattinger: Tourenkoordination / Tourenprogramm
Arbeitsgruppe Radverkehr
Marika Hoyer, Jan Meyer, Ernst Röckl, Dieter Schleiermacher
Das Who's Who der Aktiven
Satzung und Geschäftsordnung
Der ADFC-Kreisverband Weilheim-Schongau ist kein eingetragener Verein (e.V.), sondern eine Untergliederung des Landesverbandes des ADFC Bayern e.V. Deshalb gilt für uns dessen Satzung, die hier heruntergeladen werden kann. Die Satzung beinhaltet die Regelungen, welche für das Führen des Vereins erforderlich sind und vom Gesetzgeber vorgegeben werden.
Die Geschäftsordnung ergänzt oder erläutert die Bestimmungen der Satzung des "Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs, Landesverband Bayern e.V." (ADFC Bayern) und gilt für den Geschäftsgang der Organe, Einrichtungen und unselbständigen Gliederungen des Landesverbandes.